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FAHRSCHÜLER |
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Unterlagen und Nachweise Führerschein Finanzierung Infos zum Führerschein mit 17 Online Theorie Training Fahren Lernen Max
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Unterlagen und Nachweise
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Bei Ausbildungsbeginn muss bei Ihrer zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Diesen füllen wir für Sie aus und leiten ihn dann an die Behörde weiter!
Für Ihren Antrag benötigen wir folgende Unterlagen:
Sehtest von einem Augenarzt, Optiker, oder vom TÜV (bitte Ausweis oder Reisepass, sowie ca. € 7.- mitnehmen).
Einen Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bitte rechtzeitig beim Roten Kreuz , dem Malteser Hilfsdienst oder der Johanniter Unfallhilfe anmelden).
2 Passbilder 35x45mm vom Fotografen (bitte keine Bilder vom Automaten! Diese werden nicht anerkannt, da sie für den Karten-Führerschein unbrauchbar sind!).
Bei Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis benötigen wir noch Ihren Führerschein, zwecks Übernahme der Listennummer, Probezeit etc.!
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Fahren Lernen Max
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Pc oder Papier?
Bei uns können Sie entscheiden, mit welchen Lernmitteln Sie besser lernen können! Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Fragebögen. Wir können Sie via Internet beim Lernen unterstützen und somit optimal auf die theoretische Prüfung vorbereiten!
Hier der Link für Ihren Zugang zum Fahren Lernen Max:
www.fahrenlernenmax.de
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Online Theorietraining für den Führerschein
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Das Online Portal des Fahrschul-Verlags Heinrich Vogel. Die Top Seite rund um das Thema Führerschein. Mit Online Theorietraining! Unbedingt reinschauen! Für Surf Cards in der Fahrschule nachfragen!
www.fahren-lernen.de
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Führerschein Finanzierung
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Über unseren Partner, dem Verlag Heinrich Vogel können unsere Fahrschüler ihren Führerschein finanzieren.
Für Infos einfach auf den Link klicken!
www.starthilfe.de
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Infos zum Führerschein mit 17
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Hier finden Sie Tips und Infos rund um den Führerschein bzw. zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" BF 17
1. Zum Beginn der Ausbildung in der Fahrschule
Ausbildungsbeginn: Ab 16 ½ Jahre.
Antrag bei der Behörde: Sie informieren uns, dass Sie am BF 17 teilnehmen. Wie helfen bei der Antragstellung. Welche Unterlagen muss ich einreichen? Neben den üblichen Antragsunterlagen bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis ist zusätzlich der Antrag zur Teilnahme am BF 17 und für jeden benannten Begleiter/in Angaben zur Begleitperson erforderlich. Diese Vordrucke erhalten Sie bei uns in der Fahrschule.
Ausbildungsablauf: Die Ausbildung erfolgt nach den gleichen Ausbildungsvorschriften, wie bei Klasse B. Es ist nicht möglich, gleichzeitig auch die Ausbildung in der Klasse A machen. Diese Ausbildung darf frühestens mit 17 ½ Jahren begonnen werden. Fragen Sie deswegen rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde nach, bzw. nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Einweisung der Begleiter: Es ist wichtig, dass der Fahranfänger und seine zukünftigen Begleiter gemeinsam an einer empfohlenen Einweisungsveranstaltung teilnehmen. Insbesondere der (die) Begleiter sind über ihre Aufgaben und Verhaltensweisen während der Begleitphase in der Regel nicht ausreichend informiert.
Wer darf begleiten? • Wer mindestens 30 Jahre alt ist. • wer maximal 3 Punkte in Flensburg hat. Der Begleiter braucht sich nicht um die Auskunft in Flensburg zu kümmern. Die Fahrerlaubnisbehörde fragt den Punktestand automatisch ab. Sofern der Begleiter aber seinen Punktestand vor der Abgabe seiner Zustimmungserklärung als Begleiter erfahren möchte, kann er eine kostenlose Selbstauskunft im Verkehrszentralregister beantragen. Die Formulare stellen wir Ihnen zur Verfügung. • wer 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (oder 3) ist. • wer damit einverstanden ist, Sie zu begleiten. • wenn Ihre gesetzlichen Vertreter zugestimmt haben.
Fahrerlaubnisprüfung Wann können Sie die Fahrerlaubnisprüfung frühestens durchgeführt werden? Die Theorieprüfung 3 Monate und die Praxisprüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Welches Dokument bekomme ich nach bestandener Prüfung? Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Damit dürfen Sie aber nur im Inland fahren.
Wann bekommen Sie den Kartenführerschein? Der Kartenführerschein wird erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt.
Autofahren während der begleiteten Phase Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie von einem Begleiter begleitet werden! Sie dürfen nicht ohne einen in der Prüfungsbescheinigung benannten Begleiter fahren. Der Begleiter muss nicht unbedingt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Es reicht völlig aus, wenn er im Fahrzeug mitfährt. Wenn Sie freiwillig an einem freiwilligen Fortbildungsseminar für Fahranfänger zur Reduzierung der Probezeit (2. Ausbildungsphase) teilnehmen, muss der eingetragene Begleiter bei der Probefahrt und bei der Durchführung der praktischen Sicherheitsübungen (sofern diese im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden) im Fahrzeug anwesend sein. Es kann Ihnen passieren, dass Sie bei Verstößen innerhalb der Probezeit zweimal an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen müssen. Das eine Mal bei Verstößen gegen die Begleiterauflagen des Begleiteten Fahrens, das andere Mal bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe. Sie als Fahrerlaubnisinhaber, der am BF 17 teilnimmt, sind für die Einhaltung der Auflagen (s. Prüfungsbescheinigung) verantwortlich.
Fahrerlaubnis auf Probe: Sie sind ein Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Dies hat für Sie die gleichen Folgen wie bei anderen Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe auch. Es werden die gleichen Maßnahmen bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften ergriffen.
Maßnahmen bei Verstößen: Die Fahrerlaubnis kann widerrufen und die Prüfbescheinigung eingezogen werden, insbesondere dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber gegen die Auflagen verstößt.
Eingeschlossene Fahrerlaubnis - Klassen: Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B werden auch die Fahrerlaubnisklassen M, L und S miterteilt. Diese Klassen berechtigen zum Führen dieser Kraftfahrzeuge ohne Begleitung. Sie können sich vor Vollendung des 18. Lebensjahres schon Auf Antrag einen Kartenführerschein für die Klassen M, L, und S ausstellen lassen, z.B. für die Nutzung entsprechender Kraftfahrzeuge im Ausland.
2. Ausbildungsphase (FSF): Sie können an der 2. Ausbildungsphase frühestens ab einem Alter von 17 ½ Jahren (oder nach einem halben Jahr der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahre) daran teilnehmen.
Hilfestellung für Fahrer und Begleiter Können Fahrer und Begleiter in den Modellversuch eingewiesen werden? Eine Einweisung hat der Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben. Aber es wird ausdrücklich empfohlen, gemeinsam an einer Einweisung zum Modellversuch "BF 17" in unserer Fahrschule teilzunehmen. Was wird in dieser Einweisung vermittelt werden? • Inhalt und Ziele des Modellversuchs. • Hinweise zu den Aufgaben des Begleiters • Straf- und haftungsrechtliche Fragen • Minderjährigenrecht Welchen Zeitumfang kann diese Einweisung haben?
Wir führen für Sie eine einmalige Einweisung von ca. 90 Minuten durch. Die Termine vereinbaren wir individuell mit Ihnen und Ihren Begleitern!
Downloads:
Broschüre zum Führerschein mit 17 [105 KB]
Informationsfaltblatt des Bayerischen Staatsministerium des Innern [98 KB]
Ein interessanter Link des DVR zum Thema: www.junges-fahren.de
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